Wenn Südfrankreich, … dann Verträumte Provence … 

 


Kleingedrucktes ...



Bei Buchung erhalten Sie einen Mietvertrag, der alle Mietbedingungen klar und deutlich enthält. 

 

Es gibt keine AGB, die irgendwo gesondert nachzulesen und ohne schriftliche Vorlage zu akzeptieren sind.  

Das macht den Mietvertrag länger und auf den ersten Blick mag es die Vorfreude auf die Buchung und den Urlaub etwas trüben, aber 

lassen Sie sich nicht abschrecken ... 

 

... Alles was zum Vertrag gehört, haben Sie Schwarz auf Weiß. 



Die Bedingungen hier vorab ... 

 

1.      Der Mieter mietet das (o.g.)  genannte Ferienhaus verbindlich für die o.g. Dauer inklusive An- und Abreisetage. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn er vom Mieter unterzeichnet beim Vermieter eintrifft. Die Übermittlung per Email oder Telefax ist ausreichend. Der Vertrag ist ebenfalls wirksam, sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung geleistet hat.

2.  Verträumte Provence, Inhaberin Heidi Anheuer, ist als Vertreter des Hauseigentümers berechtigt, das Mietobjekt für die o.g. Dauer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vermieten. Verträumte Provence vermittelt eine Reiseleistung und ist kein Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff BGB.

3.  Für das Mietobjekt sind folgende Preise vereinbart: …

4.  Mit rechtzeitiger Erfüllung aller vereinbarten Zahlungspflichten gegenüber dem Vermieter erhält der Mieter die vollständigen Reiseinformationen. Treffen der unterzeichnete Vertrag oder die vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

5.  Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, ist diese zusammen mit der Restzahlung an den Vermieter zu bezahlen. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Abreisetag zurückerstattet. Sofern der Hauseigentümer oder die Hausverwaltung vor Ort Schäden am Mietobjekt oder die Nichtbezahlung verbrauchsabhängiger Nebenkosten rügt oder sonstige Forderungen geltend macht, wird die Kaution vom Vermögen des Vermieters getrennt verwahrt, bis eine Klärung in Bezug auf die gerügten Umstände erfolgt ist. Die Kaution wird nicht verzinst. Abweichend kann vereinbart werden, dass die Kaution vor Ort zu hinterlegen ist.

6.  Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Ende des Zeitraums abgerechnet und sind vor der Abreise bei der Hausverwaltung vor Ort zu bezahlen, soweit in Ziffer 3 keine andere Zahlungsweise vereinbart ist.

7.  Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand von der Hausverwaltung vor Ort übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

8.  Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber Dritten zu nehmen. Bei allfälligen Schäden ist der Hausverwalter vor Ort umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermietung ist nicht statthaft. Der Mieter steht dafür ein, dass die Mitbewohner den Nebenpflichten aus diesem Vertrag nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in erheblicher Weise gegen die Nebenverpflichtungen oder die Hausordnung oder wird das Mietobjekt mit mehr als der vertraglich vereinbarten Personenzahl belegt, kann der Vermieter bzw. die Hausverwaltung vor Ort den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.

9.  Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

10.Stornierung, Höhere Gewalt
Der Mietvertrag kommt verbindlich zustande, eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Tritt der Mieter die Reise aus Gründen nicht an, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, so fallen folgende Stornokosten an:

·        Storno bis 60 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises zzgl. 12% Servicegebühr als Stornokosten;

·        Storno weniger als 60 Tage vor Mietbeginn 90% der Gesamtmiete als Stornokosten

·        Storno weniger als 10 Tage vor Mietbeginn 100% der Gesamtmiete als Stornokosten.

Verhindert höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen, Einreisebeschränkungen usw.) die Anreise zum Mietobjekt oder die Fortdauer des Mietvertrages, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Wird ein Ersatzobjekt nicht angeboten oder ist dieses dem Mieter nicht zumutbar, so wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche. Ist in Fällen höherer Gewalt die Anreise zum Mietobjekt nicht behördlich untersagt, so bleibt das Mietverhältnis unberührt und es gelten die oben genannten Stornierungsbedingungen. Diese Stornobedingungen gelten entsprechend, wenn Zahlungen vom Mieter ausnahmsweise direkt die Hausverwaltung zu leisten sind.

11.Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservierung und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Die Haftung für Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der in der Objektbeschreibung aufgezählten Einrichtungen und Gegenstände ist ausgeschlossen.

12.   Es findet deutsches Recht Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so tritt an die Stelle der Betroffenen Regelung eine solche, die dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien wirtschaftlich am nächsten kommt. 


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